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Eine Betriebshaftpflicht Versicherung ist eine wichtige Versicherung für Unternehmen

Unternehmensberatung Versicherungen: Betriebshaftpflichtversicherung, Unternehmenshaftpflicht Versicherung

Warum ist eine Betriebshaftpflichtversicherung eine wichtige Versicherung für Unternehmen?

Eine Betriebshaftpflicht Versicherung ist sogar eine der wichtigsten Unternehmensversicherungen überhaupt. Und zwar deshalb, weil sich aus dem bürgerlichen Gesetzbuch eine Ersatzpflicht für alle Schäden ergibt, die man anderen zufügt. Versehentlich oder absichtlich. Da diese gesetzliche Ersatzpflicht in der Höhe nicht begrenzt ist, könnten existenzbedrohende Größenordnungen erreicht werden, wenn keine Betriebshaftpflicht-Versicherung (Gewerbehaftpflicht-Versicherung…) für den Schaden aufkommt. Gewerbehaftpflicht-Versicherung, Unternehmenshaftpflicht-Versicherung, et cetera sind Synonyme für die Versicherung.

Was bezahlt eine Betriebshaftpflicht Versicherung?

Allgemein gesehen soll eine Betriebshaftpflicht-Versicherung den Versicherungsnehmer (den Betrieb, dass Unternehmen…) von begründeten gesetzlichen Schadensansprüchen von dritten Personen freistellen. So wie dies bei Haftpflichtversicherungen im allgemeinen ist. Jedoch gibt es bei einer Betriebshaftpflicht-Versicherung viele Einschlüsse oder Ausschlüsse. Es kommt also, wie bei anderen Versicherungen, auf die einzelnen Versicherungsbedingungen an.

Betriebshaftpflichtversicherung bietet eingeschränkte Rechtsschutz-Versicherung

Der Versicherungsschutz aus einer Betriebshaftpflicht-Versicherung umfasst auch die Prüfung, ob und inwieweit Schadensansprüche begründet sind. Auch die Abwehr von unbegründeten Schadensforderungen zählt normalerweise zu den Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung. So weit eine Betriebshaftpflichtversicherung diese Leistungen übernimmt, dient Sie in gewisser Weise als eine passive Rechtsschutzversicherung. Denn die Kosten einer solchen Prüfung und des Rechtsschutzes trägt in Deutschland der Versicherer. Und zwar unabhängig von der Versicherungssumme, die Sie bei der Betriebshaftpflichtversicherung vereinbaren.

Eingeschränkter Schutz der Betriebshaftpflichtversicherung, zum Beispiel:

Diese normalerweise bei einer Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossene Rechtsschutz-Versicherung gilt allerdings ausschließlich für Ansprüche aufgrund eines Schadensersatzes. Und zwar für die Schäden, für die die Betriebshaftpflicht-Versicherung, aufgrund der Versicherungsbedingungen, für den Betrieb (die Unternehmung) einspringen würde.

Auch Ansprüche, die auf die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen ausgezielt sind, fallen nicht unter die Leistungen einer Betriebshaftpflicht-Versicherung. Das sind die so genannten Erfüllungsschäden. Beispielsweise können Kosten für eine Reparatur, eine Nachbesserung oder einen Umtausch nicht auf die Betriebshaftpflichtversicherung abgeschoben werden. Des Weiteren fallen auch andere Schadensereignisse, wie z.B. Abmahnungen, die auf die Unterlassung bestimmter Handlungen ausgerichtet sind, nicht in den Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Leistungen in der Regel an den Geschädigten

Die Versicherungsgesellschaft leistet in einem Schadensfall, den die Versicherungsbedingungen der Betriebshaftpflicht-Versicherung abdecken, normalerweise nicht an dem versicherten Betrieb (Unternehmung, Gewerbe…), sondern an denjenigen (diejenigen), denen das Geld aus einem Schadensfall zusteht. Gemäß Paragraph 156 I VVG kann der versicherte Betrieb nicht wirksam über seine Freistellungsforderung gegenüber dem Versicherungsunternehmen verfügen. Nur dann, wenn durch eine Leistung des Unternehmens, zum Beispiel eine Aufrechnung, die Schadensersatzforderung erloschen ist, kann die Geldsumme auch an den Versicherungsnehmer (den Betrieb, dass Unternehmen…) gezahlt werden. In arbeitsteiligen Herstellungsvorgängen könnte dies eine große Rolle spielen, insbesondere in der Bauwirtschaft über Verrechnungen.

Mitversicherte Personen in der Betriebshaftpflicht-Versicherung

Außer dem Einzelunternehmer bzw. der Trägergesellschaft sind die Personen mitversichert, die eine Niederlassung oder einen Betrieb leiten (§ 151 VVG). Zusätzlich sind alle weiteren Betriebsangehörigen (Mitarbeiter) bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten für den Arbeitgeber mitversichert. Außerhalb der Ausübung von beruflichen Tätigkeiten für den Arbeitgeber bietet die Betriebshaftpflicht-Versicherung natürlich keinen Schutz. In diesem Bereich ist eine private Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Durch die Absicherung der Haftungsrisiken der Mitarbeiter (während ihrer beruflichen Tätigkeiten für den Arbeitgeber) wird durch eine Betriebshaftpflicht-Versicherung zugleich dem arbeitsrechtlichem Freistellungsanspruch der Mitarbeiter Rechnung getragen. Da die betriebliche Haftpflichtversicherung Schadensansprüche gegen den Betrieb (die Unternehmung, dass Gewerbe…) versichern soll, sind Ansprüche vom Versicherungsnehmer (dem Betrieb) gegen Mitversicherte oder von Mitversicherten untereinander kein Bereich, für den eine Betriebshaftpflichtversicherung zuständig ist.

Versicherungsschutz aus der Betriebshaftpflicht-Versicherung gemäß Vertragsabschluss

Unter den Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung fallen ausschließlich die Rechtsverhältnisse und Eigenschaften, die Sie als Versicherungsnehmer beim Abschluss der Betriebshaftpflicht-Versicherung angeben. Diesen Angaben kommen in der Betriebshaftpflichtversicherung also besondere Bedeutung zu.

Leistungen der Betriebshaftpflicht-Versicherung für freie Berufe

Für freie Berufe, wie zum Beispiel Steuerberater, Architekten, Ärzte und Juristen, decken Betriebshaftpflichtversicherungen möglicherweise nur elementare Risiken ab. Beispielsweise die Streupflicht im Winter. Wichtige andere Risiken müssen für solche Berufsgruppen in einer Berufshaftpflicht-Versicherung abgedeckt werden.

Warum Betriebshaftpflicht-Versicherungen vergleichen?

Ein Vergleich für Betriebshaftpflicht Versicherungen kann Unterschiede bei Preis und Leistung gegenüberstellen. Ein Betriebshaftpflichtversicherungen Vergleich ist umso wertvoller, je mehr Versicherungen für die Betriebshaftpflicht verglichen werden.

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