Abgeltungsteuer bei Übertrag von Fonds an die Kinder?
Wenn Eltern ihren Kindern nach 2008 Fondsanteile oder sonstige Wertpapiere überschreiben möchten, die die Eltern vor 2009 gekauft haben. Wird dann Abgeltungssteuer auf die Kursgewinne fällig? Müssen die Kinder später Abgeltungsteuer auf Gewinne zahlen, wenn die Kinder die Fondsanteile irgendwann mit Kursgewinnen verkaufen?
Wenn Fondsanteile oder sonstige Wertpapiere ab 2009 durch einen Depotübertrag von einem Kunden auf einen anderen Kunden übertragen werden, müssen die Banken dies als einen Verkauf und Neukauf der Wertpapiere bewerten. Die Kursgewinne von den Wertpapieren sind bei den Depotübertrag aber nur zu versteuern, wenn die Spekulationsfrist von einem Jahr noch nicht vollendet wurde. Sobald die einjährige Spekulationsfrist vorüber ist, brauchen die Kursgewinne bei Wertpapieren nicht versteuert werden, wenn sie bis Ende 2008 gekauft worden sind.
Tipp zur Vermeidung der Abgeltungssteuer
Als Eltern können Sie Ihrer Bank mitteilen, dass es sich bei den Depotübertrag um eine Schenkung handelt. Und dass Ihre Bank die Überschreibung der Fondsanteile oder sonstigen Wertpapiere deshalb nicht als einen Verkauf, sondern als eine Schenkung betrachten und abrechnen soll. Dann können die Fondsanteile und sonstigen Wertpapiere mit der Berechtigung der Abgeltungssteuerfreiheit in das Depot Ihrer Kinder übertragen werden. Steuerfreie Kursgewinne können so auf die Kinder übertragen werden und weitere Kursgewinne bleiben auf unbestimmte Zeit von der Abgeltungssteuer verschont. Auch wenn Ihre Kinder die Fondsanteile und sonstigen Wertpapiere erst nach vielen Jahren verkaufen.Die Bank muss die Schenkung dem Finanzamt mitteilen. Schenkungssteuer fällt allerdings nur dann an, wenn die sehr hohen Freibeträge für die Kinder überschritten werden.