Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist eine bundeseinheitlich festgesetzte Grenze. Die sich jedes Jahr ändern kann. Wer mehr Einkommen als die Versicherungspflichtgrenze verdient, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) krankenversichern. Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung ist auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze.