Berufsunfähigkeitsversicherung und Hinterbliebenenrente über die betriebliche Altersvorsorge
Über das Unternehmen kann man nicht nur für das Alter, die Rente, vorsorgen.
Sondern auch für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Oder für den Sterbefall. Die gesetzliche Rente reicht nicht, um den Lebensstandard von Hinterbliebenen zu sichern. Die betriebliche Altersvorsorge kann mit der Option für die Hinterbliebenen vorzusorgen eine Verbesserung bringen. Damit sich Mitarbeiter über das Unternehmen für eine Berufsunfähigkeit und für den Sterbefall absichern können, ist es Voraussetzung, dass der Arbeitgeber dafür ein Angebot macht.Berufsunfähigkeitsversicherung und Hinterbliebenenrente: über welche Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung und Hinterbliebenenrente ist über alle 5 Wege der betrieblichen Altersvorsorge möglich. Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds könnten dann (beispielsweise beim Tod von einem Mitarbeiter) eine Hinterbliebenenrente auszahlen. Oder im Fall einer Berufsunfähigkeit des Mitarbeiters eine Berufsunfähigkeitsrente. Bei den rein arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten (über die Unterstützungskasse oder über die Direktzusage) sind diese Zusatzleistungen gleichfalls möglich. Bei einem Pensionsfonds und einer Pensionskasse muss ein Arbeitnehmer gegebenenfalls nicht schon bei Vertragsabschluss entscheiden, ob Zusatzoptionen aufgenommen werden sollen. Eine spätere zusätzliche Absicherung ist möglich.
Nachteil der zusätzlichen Absicherung: Kosten bzw. weniger Altersvorsorge
Wählt man einen Schutz für die Hinterbliebenen oder eine Versicherung bei Berufsunfähigkeit, ist zu bedenken, dass diese Beiträge kosten. Bzw. die Rente reduzieren.
Hinterbliebenenschutz für alle Arbeitnehmer oder besser individuell?
Der Arbeitgeber kann mit dem Vorsorgeträger einen Hinterbliebenenschutz für alle Arbeitnehmer im Betrieb fest vereinbaren. Dies wäre für Alleinstehende jedoch ungünstig. Da sie niemanden begünstigen können. Und so den Hinterbliebenenschutz anderen Mitarbeiter mitzahlen. Besser wäre ein variables Angebot für eine betriebliche Altersvorsorge. Bei dem der Arbeitnehmer den Risikoschutz nach seinen Bedürfnissen, seinen Wünschen, in den Vertrag einbauen kann. Ob der Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeitsrente wünscht bzw. eine Absicherung für die Hinterbliebenen kann dann der Arbeitnehmer frei nach seinen Wünschen entscheiden.
Witwenrente, Witwerrente oder Rentengarantie und Beitragsrückgewähr: was sind die Unterschiede
Über die betriebliche Altersvorsorge wäre eine Absicherung mit einem Tarif möglich, der eine Witwenrente oder eine Witwerrente beinhaltet. Oder ein Angebot mit Rentengarantie und Beitragsrückgewähr. Worin unterscheiden sich diese beiden Möglichkeiten? Bei einer Hinterbliebenenrente bekommt der Ehepartner oder Lebenspartner einen bestimmten Prozentsatz der Altersrente ausgezahlt. Beispielsweise 60 %. Eine Rentengarantie garantiert die Auszahlung für einen vorher vereinbarten Zeitraum. Beispielsweise 5 oder 10 Jahre. Wenn dann der versicherte Arbeitnehmer vor Ablauf dieser Zeit stirbt, kann der verbliebene Ehepartner bis zum Ende der vereinbarten Jahre die Rente weiter bezahlt bekommen. Was bewirkt die Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr? Eine Beitragsrückgewähr bewirkt, dass Hinterbliebene eingezahlte Beiträge zurückgezahlt bekommen. Wenn der versicherte Arbeitnehmer in der Einzahlphase (also noch vor Beginn der Rentenphase) stirbt. Wird keine Beitragsrückgewähr vereinbart werden die Einzahlungen nicht zurückgezahlt. Ob Zusatzvereinbarungen sinnvoll sind, ist von deren Kosten abhängig. Versichert man die Hinterbliebenen über eine betriebliche Rente entstehen Kürzungen bei der Betriebsrente. Unter Umständen kann eine private Risikolebensversicherung günstiger sein. Ein Vergleich ist zu empfehlen.
Weitere Info oder unabhängige Beratung bezüglich Berufsunfähigkeitsversicherung, Hinterbliebenenvorsorge im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge?
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