Kosten einer Beratung
Wenn Sie eine unabhängige Beratung für die Altersvorsorge oder Finanzberatung wünschen, fragen Sie sich möglicherweise, welche Kosten anfallen könnten.
Was sind die Kosten für die Beratung?
Sie müssen nichts zahlen, was nicht vorher vereinbart wird. Bei besonderen Dienstleistungen kann eine Gebühr vereinbart werden. Jedoch nur, wenn Sie dem vorher zustimmen. Es kann auch sein, dass für die Beratung keine Kosten gesondert in Rechnung gestellt werden. Weil in Versicherungen, Geldanlagen oder sonstigen Finanzprodukten in der Regel automatisch Kosten (auch für Beratung und Vertrieb) enthalten sind. Und viele oder die allermeisten Anbieter mit einem unabhängigen Berater zusammenarbeiten. Und dann einen Teil der in den Beiträgen enthaltenen Kosten an den Berater abgeben. Wenn Ihnen also ein Produkt von einem Anbieter vermittelt wird (zum Beispiel eine Versicherung, Altersvorsorge, betriebliche Altersvorsorge, Geldanlage etc.) erhält der Berater von vielen oder den allermeisten Anbietern eine Vergütung. Darüber hinausgehende, gesonderte Kosten werden nur berechnet, wenn diese vorher ausdrücklich mit Ihnen vereinbart werden.
Wird eine Versicherung, Altersvorsorge oder Geldanlage teurer, wenn sie über einen unabhängigen Berater vermittelt wird?
Wenn ein Anbieter einen Teil der Vertriebskosten an einen unabhängigen Berater abgibt, entstehen für Sie keine weiteren oder zusätzlichen Kosten. Diese würden in jedem Fall anfallen. Ob Sie einen unabhängigen Berater hinzuziehen. Oder direkt beim Anbieter abschließen würden. Die Beiträge für eine Versicherung, Altersvorsorge, Geldanlage etc. bleiben gleich. Unabhängig davon von wem Sie sich beraten lassen. Und wer die Vermittlung durchführt. Der Anbieter berechnet die Beiträge in gleicher Höhe. Egal ob die Beratung von einem hausinternen Berater oder einen unabhängigen Berater erfolgt. Und egal wer die Vermittlung durchführt.
Für was können gesondert Kosten entstehen?
Wenn besondere Dienstleistungen durchgeführt werden können besondere Kosten entstehen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn Sie dem ausdrücklich zustimmen. Besondere Dienstleistungen können möglicherweise für Sie oder Ihr Unternehmen wesentliche Vorteile bringen. Wenn Sie eine solche Dienstleistung wünschen, erfahren Sie im Vorfeld genau welche Kosten entstehen können. Dann können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie die besondere Dienstleistung wünschen. Oder lieber darauf verzichten. Auch wenn Ihnen ein Anbieter empfohlen werden sollte, der einem unabhängigen Berater nicht automatisch eine Vergütung zukommen lässt, könnten gesondert Kosten in Rechnung gestellt werden. Jedoch wie bei einer besonderen Dienstleistung nur dann, wenn Ihnen dies vorher mitgeteilt wurde. Und Sie damit einverstanden sind.