Abführung der Abgeltungsteuer
Die Abgeltungssteuer ist bei Kapitalanlagen in Deutschland eine Quellensteuer. Dies bedeutet, dass die Bank oder die Fondsgesellschaft, die Ihnen die Kapitalerträge zahlt, die jeweils bei Ihnen geltende Abgeltungsteuer direkt an das Finanzamt abgeführt. Also bevor Ihnen Dividenden, Kursgewinne oder Zinsen gutgeschrieben werden. Dazu sind die inländische Banken und Fondsgesellschaften verpflichtet. Auch den Solidaritätszuschlag, der bei der Abgeltungsteuer fällig wird, überweisen Fondsgesellschaften und Banken automatisch an das Finanzamt.
Getrennt von der automatischen Abführung der Abgeltungssteuer ist die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer. Kirchensteuern müssen allerdings nicht alle zahlen, sondern nur diejenigen, die einer Religion angehören, die Kirchensteuer verlangt. Falls Sie einer solchen Religion angehören, können Sie im unteren Teil der Seite lesen, welche Möglichkeiten Sie haben, die Kirchensteuer zu zahlen. Falls Sie die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer ganz sparen möchten ist dies auch möglich. Ganz einfach, indem man aus der Kirche austritt, die Abgeltungssteuer verlangt.
Unterschied bei ausländischen Verwahrstellen
Bei den ausländischen Verwahrstellen, wie bei den Luxemburger Depots, soll Ihnen im Gegensatz zur komfortablen Möglichkeit die Abgeltungssteuer direkt an der Quelle zu bezahlen, eine Ertragsübersicht zur Verfügung gestellt werden. Und zwar für alle Erträge, für die die Abgeltungssteuer abgeführt werden muss. Diese Erträge müssten Sie dann selbst im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung angeben und versteuern.
Die Abgeltungsteuer in der Einkommensteuererklärung
Alle Kapitalerträge, bei denen Ihnen schon die vollständige Abgeltungsteuer (gegebenenfalls inklusive Kirchensteuer) abgezogen worden ist, müssen Sie nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angeben. Wenn Ihnen ein niedrigerer Einkommensteuersatz als 25% zusteht, können Sie die Einbeziehung Ihrer Kapitalgewinne in Ihre Einkommensteuerveranlagung beantragen. Das ist das so genannte Veranlagungswahlrecht. Durch das Veranlagungswahlrecht soll eine überproportional hohe Besteuerung von Steuerpflichtigen mit niedrigem Einkommen vermieden werden.
Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz höher als 25% beträgt, ist, mit der direkt abgeführten Abgeltungssteuer, die auf die Kapitalerträge anfallende Einkommenssteuer trotzdem abgegolten. Dies stellt einen Unterschied der Abgeltungssteuer zu einer Kapitalertragssteuer ohne Abgeltungswirkung dar.
Durch Ihre privaten Kapitalerträge entstandenen Werbungskosten können seit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 nicht mehr abgezogen werden. Statt der Abzugsmöglichkeit der Werbungskosten und des Sparerfreibetrages gilt der Sparer-Pauschbetrag.
Die Abgeltungssteuer und die Kirchensteuer
Die Abführung der Kirchensteuer machen die Religionen (die Kirchensteuer verlangen) in Deutschland normalerweise nicht direkt. Sondern indirekt über das Finanzamt. Bei Lohnzahlungen wird die Kirchensteuer normalerweise vom Arbeitgeber an das Finanzamt gezahlt. Und das Finanzamt überweist die Kirchensteuer weiter an Ihre Religion.
Aus einer steuerpflichtigen Religion austreten um Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer komplett zu sparen?
Es gibt viele Menschen, die lieber keine Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer zahlen würden. Die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer ist bei vielen Religionen, wenn auch nicht allen, allerdings eine Pflichtsteuer. Wenn man einer Religion angehört, die die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer verlangt, kann man nicht frei wählen, ob man diese Steuer zahlt. Sonst macht man sich strafbar. Viele Menschen möchten aber aus einer Kirche austreten, die Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer verlangt. Die Gründe können vielfältig sein. Und liegen nicht unbedingt darin begründet, die Kirchensteuer-Abgeltungsteuer zu sparen. Vielleicht beispielsweise an den zahlreichen Skandalen rund um den sexuellen Missbrauch von Kindern. Und wie die Kirche beziehungsweise die Religion sowohl mit den kirchlichen Straftätern vom Kindesmissbrauch umgegangen ist. Oder aufgrund der Handlungsweise gegenüber den Kindern, die sexuell missbraucht wurden. Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten (aus welchen Gründen auch immer): es ist ganz einfach aus einer Religion auszutreten, die Kirchensteuer und Abgeltungssteuer verlangt.