Betriebsausfallversicherung
Die Betriebsausfallversicherung ist eine gewerbliche Versicherung. Eine Unternehmensversicherung bzw. Betriebsversicherung. Für Inhabergeführte und an eine bestimmte Räumlichkeit gebundene Betriebe (Unternehmungen, Praxen,…) ist die Betriebsausfallversicherung eine wichtige Versicherung. Kanzleiausfallversicherung, Praxisunterbrechungsversicherung, et cetera sind andere Namen für die Betriebsausfallversicherung in Verbindung mit bestimmten Berufsgruppen. Die Ausfallversicherung für Betriebe beziehungsweise Unternehmen kann je nach Vertragsgestaltung den Ausfall des Betriebes beziehungsweise des Unternehmens in Verbindung mit bestimmten Risiken absichern. Beispielsweise für Leitungswasserschäden, Einbruchsdiebstahl oder für einen Betriebsausfall aufgrund von Feuer. Sie können mit einer Ausfallversicherung auch für den Eigentümer der Unternehmung beziehungsweise des Betriebes das Unfallrisiko und das Krankheitsrisiko versichern. Besonders für freie Berufe (beispielsweise Steuerberater, Heilberufe, Juristen…) ist es wichtig den Ausfall des Betriebsinhabers durch eine Betriebsausfallversicherung finanziell abzufedern.
Stellt die in Inventarversicherungen oft eingeschlossene „kleine Betriebsunterbrechung“ eine Alternative zu einer richtigen Betriebsausfallversicherung dar?
Nein, denn diese Versicherungssummen sind nicht an den Kosten beziehungsweise dem Umsatz Ihres Betriebes orientiert. Inventarversicherungen sind am Inventarwert orientiert. Außerdem sind bei einer Inventarversicherung keine Risiken für den Inhaber versichert. Ausfall durch einen Unfall oder durch eine Krankheit.
Wovon hängen die Kosten für eine Betriebsausfallversicherung ab?
Zum einen vom Alter des Betriebsinhabers. Zum zweiten von der vereinbarten Karenzzeit. Das ist die leistungsfreie Zeit in einem Schadensfall. Beispielsweise könnten Sie die Betriebsausfallversicherung mit einer dreiwöchigen Karenzzeit abschließen. Haben Sie in der Betriebsausfallversicherung das Krankheitsrisiko für den Betriebsinhaber versichert, erhält er dann in den ersten drei Wochen keine Leistungen aus der Ausfallversicherung. Außerdem ist die Beitragshöhe zur Betriebsausfallversicherung von den zu versichernden Summen abhängig und beispielsweise auch noch von den Leistungen der verschiedenen Ausfallversicherungen (Betriebsausfallversicherung beziehungsweise Unternehmensausfallversicherung, Praxisausfallversicherung für Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater, et cetera). Nicht zuletzt auch von der Kostenstruktur und den gewünschten Gewinnen der einzelnen Versicherungsgesellschaften. Weshalb ein Vergleich für Betriebsausfallversicherungen empfehlenswert ist.
Unterschiede und steuerliche Vorteile bei Betriebsausfallversicherungen
Es gibt einige Anbieter von Betriebsausfallversicherungen, die ausschließlich die Kosten des Betriebes (Unternehmens) absichern wollen. Andere Anbieter von Betriebsausfallversicherungen ermöglichen eine pauschale Versicherung der Gewinne der Unternehmung (des gesamten Umsatzes). Für freie Berufe ist dies besonders interessant. Steuerlich betrachtet ist eine Betriebsausfallversicherung im Gegensatz zu einer Krankentagegeldversicherung von Vorteil. Die Beiträge zu einer Krankentagegeldversicherung werden steuerlich als Privatausgaben betrachtet. Im Gegensatz dazu können die Ausgaben für eine Betriebsausfallversicherung in voller Höhe steuerlich angesetzt werden.
Betriebsausfallversicherung: pauschale Versicherungssumme oder mit Nachweis?
Bei einigen Anbietern von Betriebsausfallversicherungen können Sie die Versicherungssumme pauschal festsetzen. Leistungen aus der Betriebsausfallversicherung erfolgen pauschal zu vorher vereinbarten Tagesgeldsätzen. Dies ist relativ einfach und berechenbar. Demgegenüber sind bei anderen Anbietern von Betriebsausfallversicherungen Nachweise betriebswirtschaftlicher Auswertungen erforderlich. Bei solchen Ausfallversicherungen könnte auch eine jährliche Nachmeldung erforderlich sein. Und sie ersetzen mitunter nur die tatsächlich entstandenen Schäden. Als Betriebsinhaber stehen Sie dann vor der Herausforderung nachzuweisen, welche Umsätze Sie tatsächlich verloren haben. Und welche Umsätze sich unter Umständen „nachholen“ lassen.
Krankheit und Unfall für Betriebsinhaber versichern: Gesundheitsfragen und Ausschluss
Wenn Sie sich als Betriebsinhaber mit einer betrieblichen Ausfallversicherung gegen Krankheit und Unfall versichern möchten, sind bei der Beantragung einer Betriebsausfallversicherung Gesundheitsfragen zu beantworten. Soweit der Versicherungsschutz der Betriebsausfallversicherung betroffen wird, werden behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht entbunden. Psychische Erkrankungen sind bei Ausfallversicherungen in der Regel ausgeschlossen, wenn Sie psychotherapeutisch tätig sind (Psychotherapeut, psychotherapeutisch tätige Ärzte…). Bei einigen Betriebsausfallversicherungen (Praxisausfallversicherungen…) werden traumatisch bedingte Erkrankungen während der Laufzeit der Ausfallversicherung für Psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätige Ärzte wiederum eingeschlossen.
Warum Betriebsausfallversicherungen vergleichen?
Schon die obigen Ausführungen machen deutlich, dass es bei Betriebsausfallversicherungen unterschiedliche Leistungen gibt. Ein Vergleich macht es Ihnen einfacher die unterschiedlichen Leistungen zu vergleichen.