Was ist eine Direktzusage bzw. Pensionszusage im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV)?

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Was ist eine Direktzusage bzw. Pensionszusage?

Durch eine bAV Direktzusage wird ein Unternehmen Träger der betrieblichen Zusatzversorgung für die Angestellten. Die Direktzusage wird auch Pensionszusage genannt. In Deutschland ist die Direktzusage verbreitet, weil in den 1950 er und 1960 er Jahren Arbeitgeber mit Pensionsrückstellungen Investitionen finanzierten. Durch die Pensionsrückstellungen konnten die Arbeitgeber erst einmal Steuern sparen. Die Ausgaben für spätere betriebliche Renten wurden auf später verschoben. Durch eine Direktzusage verspricht ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Betriebsrente. Einen externen Versorgungsträger beteiligt er daran nicht unbedingt. Das Unternehmen verpflichtet sich durch eine Direktzusage seinen Angestellten beispielsweise bei einer Invalidität eine Rente (Invaliditätsrente) zu zahlen. Im Alter eine Rente (eine Betriebsrente) zu zahlen. Oder auch Angehörige vom Mitarbeiter finanziell zu unterstützen, wenn der Mitarbeiter stirbt (Hinterbliebenenrente).

Direktzusage in der Bilanz steuermindernd

In der Bilanz werden Rückstellungen gebildet. Damit das Unternehmen das Versprechen später halten kann. Theoretisch reicht es jedoch aus, dies in der Bilanz zu tun. Kapital muss nicht unbedingt bei Seite gelegt werden. Trotzdem wirken sich diese Rücklagen in der Bilanz steuermindernd aus. Dadurch hat eine Unternehmung mehr Geld zur Verfügung. Durch den Steuerspareffekt. Wenn dann Leistungen fällig werden, muss das Unternehmen diese aus laufenden Erträgen bezahlen. In einer Art Umlageverfahren.

BAV Direktzusagen: finanzielles Risiko

International gesehen gelten Direktzusagen als ein finanzielles Risiko. Warum? Weil in manchen Unternehmen hohe Verpflichtungen in der Bilanz aufgeführt sind. Eine externe Absicherung kann jedoch stattfinden.

Eine Direktzusage kann zu einer Belastung für ein Unternehmen werden

Die Rente bei einer Direktzusage könnte gefährdet werden, wenn das Unternehmen in Konkurs geht. Oder in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Wenn es bei einem Unternehmen gut läuft und die Gewinne ausreichend sind, sind Verpflichtungen aus der Direktzusage gegenüber den Mitarbeitern relativ sicher. Würde jedoch der Gewinn zur Auszahlung fehlen, könnte es zu einer Belastung für das Unternehmen kommen.

Der Pensionssicherungsverein als Sicherungsmaßnahme

Zur Absicherung zahlen Betriebe Beiträge an den sogenannten Pensionssicherungsverein. Der Pensionssicherungsverein springt bei einem Konkurs von einem Unternehmen ein.

Falsche Berechnungen können zu Schwierigkeiten bei einer Direktzusage (Pensionszusage) führen?

Zu Schwierigkeiten kann es beispielsweise kommen, wenn eine Unternehmung Verpflichtungen aus einer Direktzusage falsch berechnet. Bzw. falsch eingeschätzt hat. Es könnte sein, dass bei einem zugesagten Invaliditätsschutz weit mehr Arbeitnehmer Invalide werden, als einkalkuliert wurde. Zum anderen könnte die Lebenserwartung länger als berechnet sein. Betriebliche Renten müssten demnach entsprechend länger (als kalkuliert) gezahlt werden. Daher sollten oder müssen Unternehmen einen Versicherungsmathematiker hinzuziehen. Wenn eine Pensionszusage gemacht wird. Ein Versicherungsmathematiker kann die finanziellen Verpflichtungen unter Berücksichtigung von Sterbetafeln versuchen zu kalkulieren. Eine letztendlich Garantie bietet dies jedoch auch nicht.

BAV-Direktzusage: Möglichkeiten der Rückdeckung

Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten der Rückdeckung bzw. Absicherung ihrer Direktzusage. Wodurch die betriebliche Altersversorgung für den Arbeitnehmer sicherer werden kann. Eine Möglichkeit ist, dass das Unternehmen nicht nur auf dem Papier, in der Bilanz, Geld zurücklegt. Sondern in der Wirklichkeit. Schon in der Ansparphase. Dadurch kann das Risiko geschmälert werden, dass die zugesagte betriebliche Altersversorgung später nicht ausgezahlt werden kann. Oder ein Unternehmen aufgrund einer Pensionszusage (Direktzusage) in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Das zurückgelegte Kapital kann im Unternehmen verbleiben. Allerdings zweckgebunden. Eine weitere Möglichkeit der Rückdeckung für eine Direktzusage im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge wäre, wenn das Unternehmen Beiträge an ein Versicherungsunternehmen oder auch an eine Pensionskasse zahlt. Im Gegenzug würde dann das Versicherungsunternehmen oder die Pensionskasse die Versorgungsverpflichtung vom Unternehmen tragen. Die Haftung bleibt zwar beim Arbeitgeber. Einspringen müsste der Arbeitgeber jedoch nur dann, wenn die Rückdeckungsversicherung in Konkurs geht.

Pensions-Trust zur Absicherung einer bAV Direktzusage (Pensionszusage)

Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung von einem Pensions-Trust. In diese Pensions-Trusts (auch Trusts oder Pension Trust genannt) wird Kapital für die Direktzusage übertragen. Es handelt sich bei einem Pensions Trust um eine Art Pensionsfonds. In einem Konkursfall des Unternehmens hätte der Konkursverwalter keinen Zugriff auf die Mittel vom Pensionsfonds. Wenn eine entsprechende Treuhandvereinbarung vorliegt. Dadurch kann ein solches Trustmodell die betriebliche Rente (betriebliche Altersvorsorge) sicherer machen. Ein Pensionstrust wird zum Beispiel von der Volkswagen AG genutzt.

Direktzusage und Pension Trust beispielsweise bei Volkswagen AG

Die betriebliche Altersvorsorge wird bei der Volkswagen AG über eine Direktzusage geregelt. Den Beschäftigten bei VW wird eine betriebliche Rente zugesagt. Dafür wurde Geld zurückgelegt. Bis Ende 2000 hat VW Rückstellungen gebildet. Seit 2001 verwaltet der Volkswagen Pension Trust die eingezahlten Beiträge. Der Pension Trust ist kein Pensionsfonds im Sinne der Rentenreform. Stattdessen ein anderer Weg, der die Finanzierbarkeit der betrieblichen Altersvorsorge bei VW sicherstellen soll. Das Portfolio vom VW Pensionstrust bestand (zumindest zeitweise) zur Hälfte aus Aktien und festverzinslichen Papieren. VW garantierte eine Rendite von 3 % pro Jahr. Wurden Überschüsse erwirtschaftet, wurden diese nach Abzug einer Sicherheitsreserve an die Mitarbeiter ausgegeben.

Vergleich der verschiedenen Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Bezug auf die BaFin

Die Direktzusage unterliegt nicht der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Genauso wenig wie der bAV Durchführungsweg Unterstützungskasse. Unter der Aufsicht der BaFin stehen die 3 bAV Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.

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Info über Direktzusage, Pensionszusage, betriebliche Altersvorsorge auf fremden Webseiten

Test.de (Stiftung Warentest): Volkswagen Direktzusage Pension Trust

Focus.de: Umfrage kleine Zinsen, große Probleme: betriebliche Altersvorsorge bröckelt: Info bezüglich betriebliche Altersvorsorge bei Autobauer Daimler, SAP, Telekom, VW Volkswagen, Deutsche Post, Hochtief, General Motors, amerikanische Post

Wikipedia über Pensionssicherungsverein

Altersvorsorge Info auf verschiedenen Seiten

Betriebliche Altersvorsorge, bAV, Betriebsrente

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Rürup Rente, Basisrente

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Welche Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge,BAV, unterliegt der Aufsicht der BaFin?

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