Abgeltungsteuer und Steuer bei geschlossenen Fonds bzw. Beteiligungen
Möglicherweise sind Ihnen geschlossene Fonds, wie beispielsweise Schiffsfonds (Schiffsbeteiligungen) zur Umgehung der Abgeltungssteuer empfohlen worden. Tatsächlich fallen geschlossene Fonds (unternehmerische Beteiligungen) wie beispielsweise geschlossene Schiffsfonds nicht unter die Abgeltungssteuer. Allerdings können auch bei geschlossenen Fonds Steuern anfallen.
Sind geschlossene Fonds (Schiffsbeteiligungen, LV-Fonds…) ein kompetentes Finanzkonzept für die Abgeltungsteuer?
Dies lässt sich nicht pauschal beantworten. Zwar müssen Sie für Gewinne aus geschlossenen Fonds keine Abgeltungssteuer zahlen. Steuern fallen allerdings trotzdem an. Für manche geschlossene Fonds kann es allerdings Steuervorteile geben. Möglicherweise muss ein Verkaufserlös bei Containerfonds bei einer Mindesthaltefrist von 10 Jahren nicht versteuert werden. Und Schiffsfonds können möglicherweise von der in der Regel sehr günstigen pauschalen Gewinnermittlungsart der Tonnage-Steuer profitieren.Doch auch wenn bestimmte geschlossene Fonds steuerliche Vorteile haben und viele geschlossene Fonds in der Vergangenheit attraktive Gewinne erzielt haben, sind geschlossene Fonds nicht pauschal zu empfehlen. Beispielsweise sind geschlossene Fonds in der Regel eine langfristige Geldanlage, die von Ihnen möglicherweise gar nicht gewünscht ist. Vielleicht legen Sie großen Wert auf Liquidität (kurzfristige Verfügbarkeit Ihres Geldes). Zusätzlich haben geschlossene Fonds in der Regel hohe Risiken.
Schiffsfonds (Schiffsbeteiligungen) mit Tonnage-Steuer sind weit gehend steuerfrei
Schiffsfonds investieren in Schiffe, die vermietet werden, um so möglichst gute Gewinne einzufahren. Wenn ein Schiff bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann es von der Tonnage-Steuer profitieren. Durch die Tonnagesteuer fallen bei Schiffsfonds nur sehr wenig Steuern an, wenn der Schifffonds gute Gewinne macht. Da es sich bei der Tonnage-Steuer um eine pauschale Versteuerung handelt, besser gesagt um eine pauschale Gewinnermittlungsart, müssten diese Steuern allerdings auch bei sehr wenig Gewinnen oder sogar Verlusten gezahlt werden.
Ein Vergleich beziehungsweise eine gute Auswahl ist wichtig
Wenn Sie einen Teil Ihrer Kapitalanlagen in Schiffsbeteiligungen investieren möchten, ist eine gute Auswahl ebenso wichtig wie bei verschiedenen anderen Kapitalanlagen. Auch zum Beispiel bei offenen Fonds (Aktienfonds, Rentenfonds, Superfonds beziehungsweise Multi Asset Fonds, Indexfonds, Dachfonds…), Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Riester-Verträgen, anderen geschlossenen Fonds, et cetera könnten die Ergebnisse in sehr großem Maße abweichen.
Welche Schiffsfonds kann man empfehlen?
Da Schiffsfonds in der Regel geschlossene Fonds (unternehmerische Beteiligungen) sind, werden diese nach der vollständigen Platzierung des vorgesehenen Eigenkapitals in der Regel geschlossen. Das bedeutet, dass man nicht weiter in den Schiffsfonds investieren kann. Deshalb werden ständig neue Schiffsfonds angeboten. Daher müssen die aktuellen Schiffsbeteiligungen ständig neu bewertet und verglichen werden um aktuelle Empfehlungen für Schiffsfonds geben zu können. Wobei auch die besonderen Wünsche beziehungsweise Vorlieben eines Kapitalanlegers berücksichtigt werden können. Wie beispielsweise größtmögliche Gewinne oder besondere Sicherheiten (Kapitalerhaltsgarantie), et cetera.
Wie können Empfehlungen für Schiffsfonds ausgearbeitet werden? Gute oder außergewöhnlich gute Schiffsfonds (Schiffsbeteiligungen) unterscheiden sich in der Regel durch bestimmte Merkmale von den schlechteren Schifffonds. Beispielsweise ob ein Schiff relativ günstig eingekauft worden ist, ob das Schiff gut vermietet wurde, ob frühere Gewinnprognosen vom Emissionshaus eines Schiffsfonds eingetroffen sind…