Gesetzliche Rente, Deutsche Rentenversicherung

Lohnt sich die gesetzliche Rente?

Viele sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auch zahlreiche Selbstständige bzw. Gewerbetreibender. Sie haben nicht die Wahl sich für oder gegen die gesetzliche Rentenversicherung zu entscheiden. Doch kann es auch Gründe geben, sich freiwillig für Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu entscheiden? Dies muss von Person zu Person persönlich abgewogen werden. Ganz pauschal ist dies nicht möglich. Sinnvoll ist es möglicherweise (zum Beispiel) für Personen, die damit ihre Mindestversicherungszeit erfüllen möchten. Um überhaupt eine Rente zu bekommen.

Ist es für Selbstständige, Gewerbetreibende, sinnvoll freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen?

Möglicherweise kann jeder Selbstständiger bzw. Gewerbetreibender persönlich am besten entscheiden. Wenn man die genauen Vorteile und Nachteile kennt und abwiegen kann. Wird man beispielsweise relativ kurzfristig erwerbsunfähig, könnte eine freiwillige Mitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung von Vorteil gewesen sein. Oder auch wenn man demnächst eine Rehabilitationsmaßnahme von der Deutschen Rentenversicherung bezahlt bekommt. Falls diese nicht (besser) von der eigenen Krankenkasse bezahlt werden würde.

Deutsche Rentenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung sehr teuer und unrentabel für Selbstständige?

In der Regel ist jedoch die gesetzliche Rentenversicherung sehr teuer. Wenn man die Altersvorsorge und das Risiko auf Erwerbsunfähigkeit (besser das Risiko auf Berufsunfähigkeit) privat sehr viel besser absichern kann. Menschen können die Zukunft nicht vorhersagen. Auch nicht die genaue Entwicklung bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch es hat den Anschein (auch aufgrund der demographischen Entwicklung) dass die gesetzliche Rentenversicherung umso teurer und unrentabler wird, umso weiter weg ein Rentenbeginn in der Zukunft liegt. Es gibt Alternativen, die sehr viel günstiger sein können.

Freiwillig pflichtversichert: Fristen, Beiträge

Wer sich als Selbstständiger bzw. Gewerbetreibender freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert möchte, kann einen Antrag auf Versicherungspflicht stellen. Innerhalb von 5 Jahren nach Beginn der Selbstständigkeit. Wer den einheitlichen Regelbeitrag zahlt, überweist monatlich den dafür vorgesehenen Beitrag. Auf Wunsch kann man einkommensabhängige Beiträge zahlen. Existenzgründer können in den ersten 3 Jahren den halben Regelbeitrag zahlen.

Achtung: Entscheidung für Pflichtversicherung in gesetzliche Rentenversicherung nicht umkehrbar

Wer als Selbstständiger mit der Entscheidung spielt, sich für die gesetzliche Rentenversicherung zu entscheiden (als Pflichtversicherte), sollte sich dies gut überlegen. Da sich diese Entscheidung nicht rückgängig machen lässt. Solange man selbstständig ist.

Freiwillige Beiträge als Selbstständige: flexibler als Pflichtversicherte

Wer sich als Selbstständiger freiwillig rentenversichert, ist flexibler als in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte. Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte können die Höhe vom Beitrag selbst festlegen. Innerhalb vom Mindestbeitrag und maximal Beitrag. Auch muss ein Selbstständiger, der freiwillig Beiträge einzahlt, nicht regelmäßig Beiträge einzahlen. Bis zu 12 Einzahlungen sind im Jahr möglich. Anzahl und Höhe der Beiträge dürfen variieren. Zahlungen können beendet und unterbrochen werden. Bis zum 31. März vom Folgejahr ist es möglich Beiträge nachzuzahlen. Freiwillig versichern kann man sich durch ein Formular bei der Rentenversicherung. Möglich ist dies für mindestens 16-jährige, die in Deutschland leben. Und für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben.

Anspruch auf Altersrente und Hinterbliebenenschutz: Voraussetzung

Mindestens 5 Jahre muss man Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Erwerbsminderung Versicherung: Voraussetzung

Man muss bereits vor 1984 mindestens 5 Jahre versichert gewesen sein. Seit 1984 jeden Monat entweder eingezahlt oder anders versichert gewesen sein. Zum Beispiel durch Erziehungszeiten.

Fremde Webseiten über gesetzliche Rentenversicherung, Deutsche Rentenversicherung

Deutsche-Rentenversicherung.de: Selbstständig und pflichtversichert. Wer ist pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung (als Selbstständiger, Gewerbetreibende). Ausnahmen. Schritte als Pflichtversicherte Selbstständiger. Beitragshöhe

Finanztip.de: Informationen bezüglich freiwilliger Rentenversicherung und freiwillige Pflichtversicherung

Altersvorsorgeinfo auf DeutscheAltersvorsorgeberatung.de

DeutscheAltersvorsorgeberatung.de/gesetzliche-rente-altersvorsorge.html: Gesetzliche Rente

DeutscheAltersvorsorgeberatung.de/gesetzliche-rente-ab-wann.html: Gesetzliche Rente ab Wann. Steigt das Einstiegsalter für die gesetzliche Rente?