Höchstrechnungszins bzw. Garantiezins Lebensversicherung und Krankenversicherungen
Der Höchstrechnungszins wird landläufig Garantiezins genannt. Auch wenn Garantiezins im Grunde eine falsche Bezeichnung ist. Der amtliche Name ist: Höchstbetrag für den Rechnungszins oder Höchstzinssatz. Der Garantiezins ist der Zinssatz, den ein Lebensversicherungsunternehmen für Sparbeiträge in eine Kapitallebensversicherung und Rentenversicherung über die gesamte Vertragslaufzeit maximal garantieren darf. Für die Berechnung der Deckungsrückstellungen. Der Garantiezins wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Zum einen für Lebensversicherungen und zum anderen für Krankenversicherungen (Kraft der Kalkulationsverordnung).
Unterschiede beim Garantiezins zwischen Lebensversicherungen und Krankenversicherungen
Bei der Höhe vom Höchstrechnungszins bzw. Garantiezins (landläufig) gibt es Unterschiede zwischen Lebensversicherungen und Krankenversicherungen. Zum Beispiel lag der Höchstrechnungszins im November 2017 für Lebensversicherungen bei 0,9 %. Für Krankenversicherungen jedoch bei 3,5 %.
Berufsunfähigkeitsversicherungen: höhere Beiträge wenn der Garantiezins sinkt
Die Senkung vom Garantiezins bzw. Höchstrechnungszins hat Auswirkungen auf die Risikoabsicherung. Dies ist deshalb der Fall, weil eine Versicherungsgesellschaft für einen möglichen Versicherungsfall eine Rücklage in Höhe der voraussichtlichen Leistungen aufbauen muss. Diese wird mit dem Höchstrechnungszins (Garantiezins) berechnet. Je niedriger der Höchstrechnungszinssatz, je mehr Kapitalstock oder Beiträge müssen für die Berechnung zu Grunde gelegt werden. Deshalb steigen beispielsweise die Beiträge für Berufsunfähigkeitsversicherungen bei einer Garantiezinssenkung an. Außer vielleicht wenn eine Risikoabsicherung vollständig fondsbasiert investiert wird. Bis zu rund 7 % sind die Beiträge für die Prämien von Berufsunfähigkeitsversicherungen beispielsweise 2015 gestiegen. Als der Höchstrechnungszins 0,5 % gesenkt wurde.
Änderungen vom Garantiezins bzw. Höchstrechnungszinssatz bei Lebensversicherungen
1903-1922:3,5 %
1923-1941:4 %
Januar 1942 bis einschließlich Juni 1986: 3 %
Juli 1986 bis einschließlich Juni 1994 3,5 %
Juli 1994 bis einschließlich Juni 2000: 4,0 %
Vom Juli 2000 bis Dezember 2003: 3,25 %
Ab Januar 2004: 2,75 %
Ab Januar 2007: 2,25 %
Januar 2012: 1,75 %
Januar 2015: 1,25 %
Seiten Info Garantiezins, Höchstrechnungszins
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