Was ist die Abgeltungssteuer? Änderungen durch die Abgeltungssteuer, Vorteile, Nachteile
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform wurden von dem deutschen Gesetzgeber die Einführung der Abgeltungssteuer beschlossen. Die Abgeltungssteuer betrifft die Besteuerung von Kapitaleinkünften.
Die Abgeltungssteuer ersetzte mit dem Stichtag 1.1.2009 die bisherige Besteuerung von verschiedenen Kapitaleinkünften.Änderungen durch die Abgeltungsteuer?
Durch die Einführung der Abgeltungssteuer werden verschiedene Kapitalerträge, wie Kursgewinne bei Aktien, Zinsen und Dividenden pauschal mit 25% Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell zusätzlich noch mit Kirchensteuer versteuert.
Die 25 prozentige Abgeltungsteuer wird direkt von Banken und Fondsgesellschaften an das Finanzamt abgeführt. Dies gilt zumindest für inländische Fondsgesellschaften und inländische Banken. Allerdings fällt die Abgeltungssteuer erst für Gewinne und Erträge an, die über dem Sparerpauschbetrag liegen.
Abgeltungssteuer Vorteile
Vorteile hat die Abgeltungssteuer für Sie, wenn Sie einen hohen Steuersatz haben und in verzinsliche Geldanlagen größere Summen investieren möchten. Denn Sie zahlen nicht mehr Kapitalertragssteuer gemäß Ihrem persönlichen Steuersatz (bis zu 45% Steuern). Sondern die 25 prozentige Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuelle Kirchensteuer. Insgesamt maximal rund 28%.
Nachteile Abgeltungssteuer
Die Abgeltungsteuer bringt für Sie beispielsweise den Nachteil, dass Sie bei Aktienfonds (Sparplan oder Einmalanlage…) generell für alle Kursgewinne Steuern zu zahlen haben. Dies gilt bei Investmentfonds generell. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wurde die einjährige Spekulationsfrist bei Aktien und Fonds sowie das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Das bedeutet für Sie im Klartext, dass Kursgewinne von Aktien und Investmentfonds (beispielsweise Aktienfonds, Rentenfonds, gemischte Fonds, Superfonds, Multi-Asset-Fonds, Indexfonds) generell mit der Abgeltungsteuer besteuert werden. Alle Kursgewinne aus Aktien und Fonds, die bis Ende 2008 gekauft wurden, können nach einer einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei vereinnahmt werden. Lediglich Dividenden müssen versteuert werden. Dieser enorme Steuervorteil entfällt mit der Einführung der Abgeltungs-Steuer. Dies machte immerhin mehr als 1/4 aller Kursgewinne nach der einjährigen Spekulationsfrist aus. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wurde auch die Möglichkeit abgeschafft, Verluste aus Aktienverkäufen mit anderen Kapitaleinkünften zu verrechnen.